Rechtsanwaltskanzlei Lukat

 

Aktuelles

Wichtige Formulare

Um bei einer anwaltlichen Beauftragung meine Legitimation nachweisen zu können ist es erforderlich, eine von meinem Auftraggeber unterzeichnete Vollmacht im Original vorweisen zu können. Bei allen Verletzungen ist es für die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und vor allem Schmerzensgeld notwendig, dass Sie Ihre behandelnden Ärzte von der gesetzlichen Schweigepflicht entbinden, um von diesen Berichte und Gutachten einholen zu können. Wenn Sie die Kosten eines beabsichtigten Gerichtsprozesses nicht selbst aufbringen können, besteht unter Umständen die Möglichkeit, diese über gerichtliche Prozesskostenhilfe (PKH) abzudecken. Hierzu ist ein Formular auszufüllen und für jeden Eintrag eine Belegkopie beizufügen. Die hierfür erforderlichen Formulare meiner Kanzlei können Sie hier als PDF-Datei hier ausdrucken:

Vollmacht Schweigepflichtentbindung Antragsformular für PKH

BGH-Entscheidung: Keine Kündigung eines DSL-Anschlusses wegen Umzug

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2010, Nr. 215/2010 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs III 57/10

BGH-Entscheidung: Der Samstag ist bei der Frist zur Zahlung der Miete nicht als Werktag anzusehen

Der BGH hat am 13.07.2010 in 2 Fällen entschieden, dass bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats der Sonnabend nicht mitzählt.

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2010, Nr. 144/210 Entscheidung des Bundesgerichtshofs VIII ZR 129/09 Entscheidung des Bundesgerichtshofs VIII 291/09

Strafvollstreckung und Strafvollzug

Da der Strafvollzug in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, gibt es keine bundesweit zentralen Einrichtungen. Gegenstand des deutschen Strafvollzugs ist die Vollstreckung der gerichtlich verhängten Freiheitsstrafen. Hierzu gehören auch die Jugendstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen sowie Ordnungs- oder Erzwingungshaft. Aufgabe des Strafvollzugs ist es, rechtskräftig ausgesprochene Strafen zu vollziehen. Er hat als Grundlage die gesetzlichen Bestimmungen in der Strafprozeßordnung (StPO), dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG) und den Ländervollzugsgesetzen mit ihren Verwaltungsvorschriften. Die Länderstrafvollzugsgesetze, wie beispielsweise das bayerische, regeln außerdem den Vollzug der Jugendstrafe sowie der Freiheitsstrafe an Frauen. Die für den konkreten Strafvollzug jeweils zuständige Strafvollzugsanstalt ist durch den Vollstreckungsplan des Bundeslandes festgelegt, in dem der Verurteilte seinen Wohnsitz hat.

Strafvollstreckungsplan Bayern Strafvollstreckungsplan Hessen Strafvollstreckungsplan Nordrhein-Westfalen Strafvollstreckungsplan Thüringen